US-Geheimdienstoperationen · Palantir Gotham in Baden-Württemberg · Datensouveränität · Air-Gap-Sicherheit · Die Ausstiegsfrage 2030
Kurze Antwort: Es gibt eine lange und verifizierte Dokumentation von US-Geheimdienstoperationen gegen EU-Regierungen, Staatsoberhäupter, Botschaften und Unternehmen – darunter Deutschland und Frankreich. Es handelt sich nicht um Vorwürfe: Der Großteil ist durch NSA-Dokumente, parlamentarische Anfragen und Gerichtsverfahren belegt.

QUELLENANGABEN
[1] EU-Parlament STOA-Bericht (2001): ‚Entwicklung von Überwachungstechnologien und Risiken des Missbrauchs von Wirtschaftsinformationen‘ — www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-5-2001-0264_EN.html
[2] Snowden, E. (Jun 2013): PRISM- und TEMPORA-Folien an The Guardian übermittelt – NSA/GCHQ-Massenerfassung bestätigt — theguardian.com/world/2013/jun/06/us-tech-giants-nsa-data
[4] Der Spiegel (Okt 2013): ‚NSA überwacht 500 Millionen Verbindungen in Deutschland pro Monat‘ – auf Basis von Snowden-Dokumenten — NSA überwacht 500 Millionen Verbindungen in Deutschland – DER SPIEGEL
[5] Der Spiegel (Okt 2013): ‚Handy-Überwachung: NSA belauschte Merkels Handy seit 2002‘ – durch NSA-Dokumente bestätigt — spiegel.de/politik/deutschland/nsa-belauschte-angela-merkel-schon-seit-2002-a-929642.html
[6] WikiLeaks / Libération / Mediapart (Jun 2015): NSA-Dokumente bestätigen Abhören von Chirac, Sarkozy und Hollande (2006–2012) — wikileaks.org/nsa-france
[7] National Security Agency – Wikipedia – Existenz der NSA NCEUR auf den Patch Barracks
[8] Trumps zweite Amtszeit bringt neue US-Militärstrategie für Afrika – Africom
[9] ECCHR (2019–2025): Klagen zu Drohneneinsätzen — ECCHR: Italy’s responsibility in deadly US drone strike in Libya
[10] Innenminister Strobl BW, Pressekonferenz 29. Juli 2025 – ‚Europa muss bei der Software-Entwicklung aufholen‘ — stm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/ermittlungsbehoerden-erhalten-neue-instrumente
Kurze Antwort: Drei aktive strukturelle Anomalien – NCEUR, AFRICOM und die Exposition gegenüber FISA/Cloud Act – schaffen Grauzonen, in denen US-Geheimdienst- und Militäraktivitäten auf deutschem Boden unter Bedingungen stattfinden, die deutsches Recht nicht vollständig erfassen kann.
2.1 NSA-Europazentrale (NCEUR) auf den Patch Barracks, Stuttgart-Vaihingen

2.2 AFRICOM – US Africa Command auf den Kelley Barracks, Stuttgart-Möhringen

2.3 FISA 702 und der Cloud Act – Strukturelle Exposition aller US-Technologie auf deutschem Boden
Cloud Act (2018): Verpflichtet US-Unternehmen, Daten auf Anfrage an US-Behörden herauszugeben – unabhängig davon, wo die Daten physisch gespeichert sind, ohne Gerichtsbeschluss und ohne Benachrichtigung der betroffenen Person. Ein Microsoft-Manager sagte am 17. Juli 2025 unter Eid in Frankreich aus, dass grundsätzlich nicht garantiert werden könne, dass keine Daten an US-Behörden weitergegeben werden.
„Einmal mehr wurde bestätigt, dass die Verpflichtung zur Datenweitergabe nach dem Cloud Act für alle US-Unternehmen gilt.
Das macht eine europäische Lösung umso dringlicher – insbesondere für den Einsatz von Diensten durch Regierungen,
Behörden, sonstige öffentliche Stellen und Betreiber kritischer Infrastrukturen.“
— Kirsten Bock, Stiftung Datenschutz

QUELLENANGABEN
[1] Fuchs, A. / Goetz, J.: ‚Geheimer Krieg – Wie von Deutschland aus der Drohnenkrieg gesteuert wird‘ (Rowohlt, 2013) – Zweck von NCEUR auch nach Recherchen unklar
[2] Lawfaremedia.org: ‚German Courts Weigh Legal Responsibility for US Drone Strikes‘ (Jan 2023) — lawfaremedia.org/article/german-courts-weigh-legal-responsibility-us-drone-strikes
[3] Cloud Act (2018), 18 U.S.C. §2713 – Pflicht US-amerikanischer Unternehmen zur Datenweitergabe an US-Behörden unabhängig vom Speicherort. FISA Section 702 (50 U.S.C. §1881a) — Section 702 of the Foreign Intelligence Surveillance Act, Explained | Brennan Center for Justice
[4] CLOUD Act und der Patriot Act – Keine Garantien: Microsoft muss EU-Daten an USA übermitteln | heise online
[5] Europäische Kommission, Digitalpaket Technologische Souveränität, 3. Juni 2026 – Einschränkung auf europäische Software/Hardware für sensible öffentliche Bereiche — ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_26_1187
[6] Rede Kommissarin Virkkunen, Juni 2026 – Warnung vor ausländischem ‚Kill Switch‘ für europäische digitale Infrastruktur - EU aims to ensure foreign governments or firms cannot disrupt tech services with ‘kill switch’ | European Commission | The Guardian
Kurze Antwort: Die Landesregierung BW hat einen engen polizeirechtlichen Anwendungsfall einer Plattform lizenziert, die für militärische und nachrichtendienstliche Operationen im Vollspektrum konzipiert wurde. Viele Fähigkeiten, die nicht beantragt – und offiziell ausgeschlossen – wurden, sind dennoch im System vorhanden und in anderen Einsatzszenarien aktiv.
Wesentlicher Befund: BW hat die unteren Etagen eines Gebäudes lizenziert, das weitere Stockwerke hat – vollständig ausgebaut und bei anderen Kunden aktiv genutzt –, deren Zugang ausschließlich durch Konfiguration, nicht durch Architektur beschränkt wird. Palantirs eigene Ingenieure halten den Generalschlüssel für Wartungszwecke.


QUELLENANGABEN
[1] BW Staatsministerium, Pressemitteilung 29. Juli 2025: offiziell erklärter Zweck von VeRA – Terrorismusbekämpfung, verfahrensübergreifende Suche — stm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/ermittlungsbehoerden-erhalten-neue-instrumente
[2] Landtag BW, Drucksache 17/9329 (August 2025): parlamentarische Anfrage – Regierungsposition zu Palantir VeRA, Rechenzentrumsstandort, Mitarbeiterzugang
[3] Palantir UK Government Digital Marketplace, Service Definition (2024): vollständige Gotham-Fähigkeitsbeschreibung einschließlich Verteidigungs-, Geheimdienstkontroll- und Targeting-Funktionen
[4] Palantir Technologies 10-K GJ2020 (SEC EDGAR): Modell der Forward Deployed Engineers – ‚FDEs have travelled to bases in Afghanistan… to deploy our platforms‘ — sec.gov/cgi-bin/browse-edgar?action=getcompany&CIK=PLTR
[5] Palantir / NVIDIA Business Wire, 29. Juni 2026: ‚Intelligent engine collects and stores user telemetry and trace data, then uses that data to post-train and align the model‘ — businesswire.com/news/home/20260629390275/en
[6] netzpolitik.org, 13. November 2025: ‚Grüne geben Polizeidaten für Palantir frei‘ – Kill-Chain- und SIGINT-Fähigkeiten dokumentiert — netzpolitik.org/2025/gruene-geben-polizeidaten-fuer-palantir-frei
[7] heise.de, 12. November 2025: ‚Baden-Württemberg entscheidet sich für Einsatz von Palantir‘ – KI-Ausschluss und parlamentarische Kontrolldetails — Trotz Überrumpelung: Baden-Württemberg stimmt für Palantir | heise online
[8] netzpolitik.org, 10. November 2025: LAPD Predictive Policing (eingestellt 2019) und ICE FALCON – dokumentierter Einsatz derselben Plattform zur prädiktiven Einzelpersonenbewertung
Kurze Antwort: Die Schutzmaßnahmen beruhen auf Palantirs Selbstkontrolle, schließen unabhängige technische Prüfungen aus und können das US-Recht nicht außer Kraft setzen. Die Sicherheitsüberprüfung prüft Identität, nicht staatsangeordnete Compliance. Die Experimentierklausel (§57a PolG) schafft einen formal legalen Datentransferkanal, der die vertraglichen Schutzmaßnahmen vollständig umgeht.

Wesentlicher Befund: Werden die Daten nicht sicher auf einem Server in Deutschland gespeichert? + Ja. Das ändert aber nichts, wenn Palantir eine FISA-Anordnung oder ein NSL erhält – das Unternehmen ist rechtlich zur Erfüllung verpflichtet, rechtlich daran gehindert, die BW-Polizei zu informieren, und der physische Standort der Daten in Deutschland hebt die US-rechtlichen Verpflichtungen des Unternehmens nicht auf.
QUELLENANGABEN
[1] Landtag BW, Drucksache 17/9329 (August 2025): Regierungsposition – kein unbeaufsichtigter Zugang, Daten auf deutschen Servern, alle Mitarbeiter sicherheitsüberprüft
[2] §57a PolG BW (in Kraft seit 12. November 2025): Experimentierklausel – Übermittlung personenbezogener Polizeidaten an nichtöffentliche Stellen für KI-Training rechtlich zulässig — landesrecht-bw.de
[3] Landtag BW, Drucksache 17/9478 (September 2025): Begründung zu §57a – Kosten ‚derzeit noch nicht bezifferbar‘; ‚KI-Anwendungen benötigen realitätsnahe, polizeispezifische personenbezogene Trainingsdaten‘
[4] heise.de, 16. Juli 2025: Über Risiken beim Einsatz von Palantir – Verfassungsrechtler Jonas Botta — heise.de
[5] netzpolitik.org, 13. November 2025: ‚§57a – ein Dammbruch; Daten wurden nie für diesen Zweck erhoben; einmal als KI-Trainingsdaten, praktisch nicht mehr rückholbar‘
[6] Brennan Center for Justice, FISA 702 Ressourcenseite 2026: Zwangsbefugnis der NSA; Schweigegebotsmechanismus bei NSLs – Deutschland hat keine Jurisdiktion — brennancenter.org
[7] stateofsurveillance.org: ‚US FISA 702 and Surveillance Laws 2026‘ – FISA-, Cloud-Act- und NSL-Exposition für US-Unternehmen in der EU — stateofsurveillance.org
[8] Guri, M. et al.: RAMBO – ‚Radiation of Air-gapped Memory Bus for Offense‘ (arXiv:2409.02292, NordSec 2023) – EM-Exfiltration über RAM-Bus im Labor bestätigt
[9] Guri, M.: PIXHELL (IEEE COMPSAC 2024 / arXiv:2409.04930) – LCD-Pixelmuster erzeugen 0–22-kHz-Spulen-/Kondensator-Rauschen; Datenexfiltration ohne Audiohardware
[10] Sensors 2023, 23(6):3215, MDPI: ‚Survey on Air-Gap Attacks‘ – systematische Übersicht über 30+ Covert-Channel-Methoden (DOI: 10.3390/s23063215) — mdpi.com/1424-8220/23/6/3215
[11] Palantir Trust Portal (safebase.us): Pipeline-Builder-Sicherheitsfehler – Object Security Policies werden bei Neuauslieferung lautlos gelöscht; Daten können für unbefugte Nutzer sichtbar werden
[12] GFF – Gesellschaft für Freiheitsrechte: Verfassungsbeschwerden gegen Palantir in Bayern (2025); BW-Einsatz unter Beobachtung — freiheitsrechte.org
[13] DoControl (2025): ‚Palantir former employees steal company data via Slack‘ – Insider-Bedrohung bei Palantir selbst dokumentiert; Sicherheitsüberprüfung verhindert keine Insider-Compliance
Kurze Antwort: Ja, in beiden Punkten, mit einer wichtigen Nuancierung: Das Recht erlaubt es; Palantirs Architektur ist dafür konzipiert; die vertragliche Aussage lautet, das trainierte Modell verbleibe in der Infrastruktur der BW-Polizei und stehe in deren Eigentum – dies kann jedoch nicht unabhängig verifiziert werden.
5.1 Was das Gesetz besagt – §57a PolG BW (in Kraft seit 12. November 2025)
§57a schafft eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Entwicklung, das Training, das Testen, die Validierung und die Beobachtung von IT-Produkten einschließlich KI-Systemen und KI-Modellen (im Sinne der EU-KI-Verordnung) – unabhängig von der Durchführung wissenschaftlicher Forschungsarbeiten. (Quelle: Landtag BW 17/9478, Sep 2025 – die amtliche Begründung des Gesetzes)
§57a Abs. 2 erlaubt die Übermittlung dieser personenbezogenen Daten an nichtöffentliche Stellen – nach deutschem Datenschutzrecht bedeutet ’nichtöffentliche Stellen‘ Privatunternehmen –, sofern die Empfänger zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
Eigene Begründung des Innenministeriums: „KI-Anwendungen benötigen zur Entwicklung und zum Testen realitätsnahe Trainingsdaten. Dazu brauche man die Nutzung polizeispezifischer – in aller Regel auch personenbezogener – Daten eben.“
Kosten aus §57a: ‚Derzeit noch nicht bezifferbar‘ – laut amtlicher Folgenabschätzung (Beteiligungsportal BW, Haushaltsdokumente, Sep 2025).
5.2 Was Palantirs Architektur bestätigt – Palantir/NVIDIA-Ankündigung, 29. Juni 2026
Palantir kündigte am 29. Juni 2026 (Business Wire) eine strategische Initiative mit NVIDIA an, um eine Intelligent Engine zum Training und Einsatz von Modellen in souveränen Umgebungen bereitzustellen. Die Ankündigung besagt:
„The intelligent engine collects and stores user telemetry and trace data, then uses that data to post-train and align the model to areas where AI can add the most value. With this feedback loop, the model continually improves at supporting specific operational tasks.“
— Palantir/NVIDIA Business Wire, 29. Juni 2026
WESENTLICHE NUANCIERUNG – Eigentümerschaft der trainierten Modellgewichte:
Die Ankündigung hält fest: „Customers will own self-improving models specific to their mission.“ Palantirs vertragliche Aussage lautet, die trainierten Modellgewichte verblieben in der eigenen Infrastruktur der BW-Polizei – die BW-Polizei erhält also eine sich selbst verbessernde KI, nicht Palantirs globales System.


QUELLENANGABEN
[1] §57a PolG BW (in Kraft seit 12. November 2025): Gesetzeswortlaut – KI-Training mit personenbezogenen Polizeidaten zulässig, Übermittlung an Privatunternehmen möglich — landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-PolGBW2021pP57a
[2] Landtag BW, Drucksache 17/9478 (September 2025): Begründung zu §57a – Wortlaut ‚KI-Systeme und KI-Modelle im Sinne der KI-VO‘; Kosten noch nicht bezifferbar
[3] Innenministerium BW, Pressemitteilung 12. November 2025: ‚Rechtsgrundlage zur Verarbeitung von Daten bei der Entwicklung, dem Training, dem Testen, der Validierung und der Beobachtung von IT-Produkten einschließlich KI-Systemen‘ — im.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/landtag-beschliesst-neufassung-des-polizeigesetzes
[4] Palantir / NVIDIA Business Wire, 29. Juni 2026: ‚Customers will own self-improving models specific to their mission. The intelligent engine collects and stores user telemetry and trace data, then uses that data to post-train and align the model‘ — businesswire.com/news/home/20260629390275/en
[5] Yahoo Finance / gurufocus, 29. Juni 2026: Palantir/NVIDIA – ‚data does not migrate into closed model weights‘; vertragliche Eigentumsanspruch des Kunden bestätigt — finance.yahoo.com/technology/ai/articles/palantir-nvidia-bring-open-ai-175410986.html
[6] Palantir Trust Portal (safebase.us): Pipeline-Builder-Sicherheitsfehler – Object Security Policies werden bei Neuauslieferung lautlos gelöscht; Daten könnten für unbefugte Nutzer sichtbar werden
[7] heise.de, 12. November 2025: ‚Die Software konnte auch nach Jahren des Einsatzes von unabhängigen Stellen im laufenden Betrieb nicht geprüft werden‘ — heise.de
[8] netzpolitik.org, 13. November 2025: ‚Einmal als Trainingsdaten beispielsweise in KI-Sprachmodelle eingegangen, sind die Daten kaum rückholbar‘
[9] CCC Stuttgart (CCCS), Stellungnahme August 2025: ‚Es gibt keine klaren Anforderungen oder Beschränkungen für den KI-Einsatz; die Transparenz- und Kontrollbestimmungen sind unzureichend‘ — cccs.de/2025-08-19-stellungnahme-polg-analyseplattform
[10] DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. b (Zweckbindung): Zu Polizeizwecken erhobene personenbezogene Daten können ohne eigenständige Rechtsgrundlage nicht für kommerzielle KI-Entwicklung umgewidmet werden
Kurze Antwort: Nein. Es gibt keinen Entwicklungsvertrag, kein Entwicklungsbudget und keinen Prototypen. Auf Basis des einzigen realen Benchmarks (DGSI Frankreich, 6 Jahre von Programmstart bis Einsatz) hat BW den letzten vertretbaren Starttermin für 2030 bereits um mehr als 2 Jahre überschritten.
6.1 Der einzige reale Benchmark: die DGSI Frankreich (2016–2027)

6.2 Stand europäischer Alternativprodukte (Juli 2026)

6.3 Status Europa-VeRA: drei Fragen, drei verifizierte Antworten

QUELLENANGABEN
[1] Politico: ‚France’s DGSI drops Palantir Gotham in favour of ChapsVision ArgonOS‘ — French spy service drops Palantir – POLITICO
[2] L’informaticien, 16. Juni 2026: DGSI wechselt zu ChapsVision Los 2 – vollständiger Einsatz 2027 erwartet (6 Jahre nach Programmstart 2021)
[3] The Wald Brief, Mai 2026 (Gilles Delafon): Thales Artemis – ‚industrielles und politisches Desaster‘; >120 Mio. € ausgegeben; DGSI-Ausschreibung an ChapsVision verloren
[4] datawalk.com: DataWalk-Produktbeschreibung – als direkte Palantir-Gotham-Alternative vermarktet; bei EU/US-Sicherheitsbehörden im Einsatz — datawalk.com/solutions/intelligence
[5] BW Staatsministerium, Pressemitteilung 29. Juli 2025: Europa-VeRA – ‚Initiale Projektpartner sind die Airbus Defence and Space GmbH und die Digitalsparte der Schwarz Gruppe, Schwarz Digits‘ — stm.baden-wuerttemberg.de/de/startseite
[6] Koalitionsvertrag Grün-Schwarz BW 2026 (Stuttgarter Zeitung, Mai 2026): ‚bis spätestens 2030 eine Alternative zu Palantir entwickelt werden, die Datenhoheit sicherstellt‘ — stuttgarter-zeitung.de
[7] Landtag BW, Plenarprotokoll 12. November 2025: Entschließungsantrag von beiden Fraktionsvorsitzenden unterzeichnet – ‚aktiv und intensiv‘ darauf hinwirken, dass EU-Alternative bis 2030 bereitsteht; kein Mittelansatz
[8] Beteiligungsportal BW, Folgenabschätzung (September 2025): §57a-Kosten ‚derzeit noch nicht bezifferbar‘; nur 9,25 Mio. €/Jahr für Palantir-Betrieb im Staatshaushaltsplan 2025/2026 etatisiert — beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/polizeigesetz
[9] Schwarz Digits Wikipedia (Stand April 2026): Geschäftsschwerpunkte bestätigt als STACKIT-Cloud, XM-Cyber-Cybersicherheit, Rechenzentrumserweiterung – NICHT Polizeianalysesoftware — en.wikipedia.org/wiki/Schwarz_Digits
[10] netzpolitik.org, Juni 2026: ‚Grüne: Palantir nein, Datenanalyse ja‘ – CDU BW und Grüne BW beide zum Ausstieg 2030 verpflichtet, aber noch kein Vertrag; Grünen-Mitgliederbefragung für sofortigen Abbruch läuft — netzpolitik.org/2026/gruene-palantir-nein-datenanalyse-ja
[11] Staatsanzeiger.de, November 2025: ‚Palantir-Einsatz wird auf fünf Jahre begrenzt‘ – Fünf-Jahres-Befristung im Koalitionskompromiss bestätigt — staatsanzeiger.de/nachrichten/politik-und-verwaltung/palantir-einsatz-wird-auf-fuenf-jahre-begrenzt

7.1 Was eine angemessene Aufsicht erfordern würde
- Unabhängige technische Prüfung – jetzt. Eine technische Stelle mit vollem Systemzugang (nicht nur parlamentarischen Briefings) muss in der Lage sein, Datenflüsse, Modelltraining und Zugriffsprotokolle in Echtzeit im laufenden Betrieb zu verifizieren. Das aktuelle Modell – Palantir prüft sich selbst – ist strukturell unzureichend.
- Öffentliche Offenlegung des Vertrags. Der Palantir-Vertrag ist als VS-NfD eingestuft. IFG-Anfragen wurden abgelehnt. Keine demokratische Kontrolle der spezifischen technischen Zusagen ist möglich, solange der Vertragstext geheim bleibt.
- Sofortiger Start der Europa-VeRA – mit Vertrag und Budget. Das Ziel 2030 erfordert spätestens Q4 2026 unterzeichnete Entwicklungsverträge. Genannte Partner und politische Entschließungen sind kein Programm. Die Erfahrung der DGSI Frankreich (6 Jahre, 40 Mio. €, zwei gescheiterte Runden vor dem Erfolg) ist der Ausgangspunkt, nicht der günstigste Fall.
- Rechtsgutachten zur FISA/Cloud-Act-Exposition. BW hat keine rechtliche Einschätzung veröffentlicht, was geschieht, wenn Palantir eine US-Regierungsanordnung erhält. Dies ist das bedeutendste nicht adressierte strukturelle Risiko des gesamten Einsatzes.
- Interim: Datenweitergaben nach §57a aussetzen. Bis eine europäische Alternative betriebsbereit und eine unabhängige Prüfung eingerichtet ist, sollten Datenweitergaben an Privatunternehmen im Rahmen der Experimentierklausel ausgesetzt werden. Zu Polizeizwecken erhobene Daten dürfen ohne ausdrückliche, informierte Einwilligung nicht für kommerzielles KI-Training umgewidmet werden – eine Einwilligung, die für vor Bekanntwerden des Verwendungszwecks erhobene Daten nicht eingeholt werden kann.

QUELLENANGABEN
[1] Landtag BW, Drucksache 17/9329 (August 2025): parlamentarische Anfrage – Rechenzentrumsstandort, Sicherheitsüberprüfung, kein unbeaufsichtigter Zugang (Regierungsposition)
[2] §57a PolG BW (12. November 2025): Experimentierklausel – personenbezogene Polizeidaten an Privatunternehmen für KI-Training übermittelbar; rechtlich offener Kanal — landesrecht-bw.de
[3] heise.de, 12. November 2025: Fehlen einer unabhängigen Prüfung bestätigt; Palantir-CIRT kontrolliert sich über eigenenes CIRT selbst — heise.de
[4] Brennan Center for Justice, FISA 702 Ressourcenseite 2026: NSA-Zwangsbefugnis; NSL-Schweigegebotsmechanismus – Deutschland hat keine Jurisdiktion — brennancenter.org
[5] Sensors 2023, 23(6):3215, MDPI: 30+ Air-Gap-Covert-Channel-Angriffsmethoden überprüft; initialer Angriffsvektor in allen Fällen = USB/Supply-Chain/Insider (DOI: 10.3390/s23063215) — mdpi.com/1424-8220/23/6/3215
[6] Guri, M.: RAMBO (arXiv:2409.02292, 2024) und PIXHELL (IEEE COMPSAC 2024) – EM- und akustische Covert Channels im Labor bestätigt; FDE-Wartungsbesuch = Stuxnet-artiger initialer Vektor
[7] GFF – Gesellschaft für Freiheitsrechte: Verfassungsbeschwerden gegen Palantir in Bayern (2025); BW-Einsatz unter Beobachtung; Parallelklage erwartet — freiheitsrechte.org
[8] BW Staatsministerium 29. Juli 2025: Europa-VeRA – genannte Partner Airbus D&S + Schwarz Digits; kein Vertrag, keine Spezifikation, kein Budget bekanntgegeben — stm.baden-wuerttemberg.de/de/startseite
[9] Koalitionsvertrag Grün-Schwarz BW 2026: Verpflichtung zur europäischen Alternative bis 2030 – politische Handlungsaufforderung, kein Mittelansatz — stuttgarter-zeitung.de
[10] Beteiligungsportal BW (September 2025): amtliche Folgenabschätzung – Europa-VeRA-Kosten nicht bezifferbar; nur Palantir-Betriebskosten etatisiert — beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de
[11] Abgeordnetenwatch.de – Grünen-MdL Fadime Tuncer / MP Cem Özdemir: Ausstiegsziel 2030 im Koalitionsvertrag bestätigt; kein Start der Alternativentwicklung bis Jul 2026 — abgeordnetenwatch.de
[12] fragdenstaat.de: IFG-Anträge auf den Palantir-Vertragstext – vom BW-Innenministerium als VS-NfD eingestuft abgelehnt — fragdenstaat.de
[13] DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. b und GG Art. 2 Abs. 1 / Art. 1 Abs. 1: Zweckbindung und informationelle Selbstbestimmung – Betroffene, deren Daten zu Polizeizwecken verarbeitet werden, haben nicht in die Nutzung für kommerzielles KI-Training eingewilligt
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Autor: Jörg Golze