Urabstimmung
Die Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Baden-Württemberg haben entschieden:
92 % sagen JA
Die Einführung und der Einsatz
der US-amerikanischen Datenanalyse-Software Palantir Gotham
im Land Baden-Württemberg soll gestoppt werden!
Hier könnt Ihr Euch zur Urabstimmung informieren.



Ergebnis des Antrags auf Urabstimmung bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Baden-Württemberg zum sofortigen Stopp der Nutzung von Palantir Gotham
Hintergrund
Das CDU-geführte Innenministerium hat am 20. März 2025 ohne Absprache mit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Einsatz der US-amerikanischen Datenanalyse-Software Palantir Gotham beauftragt. Die Kosten belaufen sich auf 25 Millionen Euro für fünf Jahre. Palantir Gotham sollte bereits ab dem 2. Quartal 2026 zum Einsatz kommen.
Wir erkennen an, dass öffentliche Sicherheit und eine zeitgemäße technische Ausstattung der Polizei von hoher Bedeutung sind. Ebenso stehen wir einer sorgfältigen Nutzung automatisierter Datenanalysen in der Polizeiarbeit grundsätzlich offen gegenüber, sofern diese transparent und innerhalb der Grenzen des Grundgesetzes erfolgen.
Gerade deshalb lehnen wir den Einsatz der US-amerikanischen Datenanalyse-Software Palantir Gotham entschieden ab. Digitale Souveränität, Informationelle Selbstbestimmung und Verfassungstreue sind mit Palantir nicht vereinbar.
Häufig gestellte Fragen – alle Quellen hinterlegt
Palantir Technologies Inc. ist ein US-amerikanisches Unternehmen, das Software zur Analyse großer Datenmengen anbietet. Zu den Kunden von Palantir gehören hauptsächlich Geheimdienste und Militär. Eines ihrer Produkte ist Palantir Gotham.
Der Einsatz der privaten US-amerikanischen Datenanalyse-Software Palantir Gotham in der öffentlichen Verwaltung (hier unsere Polizei) hat zur Folge, dass diese digitale Abhängigkeit mehr und mehr in eine politische Abhängigkeit übergeht: Die Studie von Prof. Francesca Bria zeigt, wie u.a. Palantir – aufbauend auf einem einflussreichen US-amerikanischen Tech-Right-Netzwerk um Peter Thiel (Gründer von Palantir) und Alex Karp (CEO von Palantir)– zunehmend selbst zum Betriebssystem staatlichen Handelns werden. Dabei erklärt Peter Thiel, dass „Freiheit und Demokratie nicht mehr vereinbar sind.“
Eine klare Mehrheit der Menschen in Deutschland will keine Trump-nahe Überwachungssoftware bei der Polizei. Sieben von zehn Menschen lehnen Palantir ab. Unter den Grünen Mitgliedern sind es sogar 8 von zehn. 82 Prozent der Befragten sagen außerdem: Die USA unter Trump sind kein verlässlicher Partner in Sicherheitsfragen.
Die Mehrheit der Bevölkerung hat verstanden, dass digitale Souveränität für uns essenziell ist. In Zeiten, in denen Big Tech und autoritäre Politiker Hand in Hand daran arbeiten, unsere Demokratie zu untergraben, gilt das mehr denn je.
Die US-amerikanische Datenanalyse-Software Palantir Gotham ist ein Programm, das vorhandene Datenbank-Informationen (z.B. der Polizei) mit sogenannten unstrukturierten Daten verbindet. Das wären zum Beispiel:
Textdokumente: E-Mails, PDFs, Word-Dateien, Social-Media-Posts, Chat-Nachrichten
Bilder und Videos: Fotos, Überwachungsvideos, Präsentationen
Audio-Dateien: Sprachaufnahmen, Podcasts, Telefonmitschnitte
Webseiteninhalte: HTML-Seiten, Blogs, Forenbeiträge
Die US-amerikanischen Datenanalyse-Software Palantir Gotham nutzt diese unstrukturierte Daten vor allem durch Zusammenführung, Analyse und Visualisierung – und zwar so, dass Ermittler:innen, Geheimdienste oder Sicherheitsbehörden Muster erkennen, Verdächtige identifizieren oder Bedrohungen vorhersagen können. Dabei wird auch Maschine Learning und Künstliche Intelligenz eingesetzt sowie die Graphentechnologie, um Beziehungen zwischen Datenpunkten sichtbar zu machen.
In einem so sensiblen, sicherheitsrelevanten Umfeld wie der Polizeiarbeit muss gewährleistet sein, dass die Daten der Ermittlungsbehörden sowie der Bürgerinnen und Bürger maximal geschützt werden. Das US-Unternehmen Palantir diskeditiert sich für diese Aufgabe. In einem aktuell viel diskutierten „Manifest“ ruft Palantir zur Errichtung einer neuen Weltordnung auf und bedient Narrative, die nur als rechtsextrem eingeordnet werden können. So heißt es, manche Kulturen seien weniger wert als andere. Und die – wörtlich – „Kastration“ Deutschlands und Japans nach dem 2. Weltkrieg müsse endlich rückgängig gemacht werden.
Der Journalist und Autor Christian Stoecker bringt es auf den Punkt: „Ein Softwareunternehmen ruft öffentlich zur Errichtung einer neuen Weltordnung auf … Diese Software hat in deutschen Behörden NICHTS verloren.“
Die US-amerikanische Datenanalyse-Software Palantir Gotham soll […] eigene Vorgangsdaten, Falldaten, Daten aus polizeilichen Auskunftssystemen und Daten aus dem polizeilichen Informationsaustausch im Rahmen der automatisierten Datenanalyse zusammenführen […]
Verkehrsdaten, Daten aus Asservaten, Daten […] aus gezielten Abfragen in landesfremden Datenbeständen, Daten in gesondert geführten staatlichen Registern sowie einzelne gesondert gespeicherte Daten aus Internetquellen können ergänzend einbezogen werden, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist.
Das Ziel ist die Verhütung von schweren Straftaten im Zuge der vorbeugenden Gefahrenabwehr, also nicht die Unterstützung der Strafverfolgung.
Damit ist die Software Gotham von Palantir eine Raster-Suchmaschine. Mithilfe von nicht nachvollziehbaren Algorithmen erstellt die Software Gotham Profile aus Polizeidaten (auch von Zeug:innen, Opfern und völlig Unbeteiligten) und verknüpft diese mit unstrukturierten Daten.
Die automatisierte Analyse dieser riesigen Datensätze stellt einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre der Bürger:innen dar. Palantir schickt eigene Mitarbeiter:innen in die Polizeibehörden, um die Software zu betreuen. (Demokratische) Kontrolle ist damit erheblich erschwert.
Die digitale Abhängigkeit unserer Polizeibehörden von einem höchst umstrittenen US-Unternehmen muss sofort gestoppt werden!
Hier die drei wesentlichen Gründe:
1. Digitale Souveränität
Mit dem Einsatz der Software Palantir Gotham macht sich Baden-Württemberg abhängig von einem US-amerikanischen Unternehmens , das eng mit den US-Geheimdiensten, US-Militär und ICE verbunden ist. Darüber hinaus unterliegt die US-amerikanische Datenanalyse-Software Palantir Gotham dem US Cloud Act, der amerikanische Unternehmen verpflichtet, Daten weltweit auf Anforderung an US-Behörden herauszugeben – auch solche von EU-Bürger:innen. Eine solche Abhängigkeit ist mit der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht vereinbar.
Wie wichtig digitale Souveränität ist, hat der französische Richter Nicolas Guillou vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag erlebt. Er ist aufgrund US-amerikanischer Sanktionen von nahezu allen digitalen Diensten abgeschnitten. Die USA verhängten diese Massnahmen, nachdem der Richter Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu wegen mutmasslicher Kriegsverbrechen mitgetragen hatte. Da weite Teile der digitalen Infrastruktur und der Zahlungssysteme in Europa von amerikanischen Anbietern dominiert werden, hat dieser Fall eine breite Debatte über die digitale Souveränität Europas ausgelöst.
Am 3. Juni 2026 hat die EU-Kommission ein Maßnahmenpaket für mehr technologische Souveränität beschlossen. In besonders sensiblen Bereichen – wie Verteidigung, Gesundheitswesen oder Sicherheit – könnten demnach nur noch europäische Soft- und Hardware zum Einsatz kommen. Die EU-Kommissarin Virkkunen spricht von der Gefahr eines „kill switch“, den ausländische Regierungen betätigen könnten, um unsere digitale Infrastruktur auszuschalten. Das zeigt: Brüssel ist sich bewusst, was auf dem Spiel steht.
Deshalb „Stoppt Palantir, sofort!“
2. Informationelle Selbstbestimmung
Die US-amerikanische Datenanalyse-Software Palantir Gotham ist eine Black Box: Der Quellcode ist nicht offen, die Algorithmen sind nicht überprüfbar und es bestehen erhebliche Risiken von Diskriminierung bei der Datenanalyse. Die Kontrolle, wie Schlussfolgerungen gezogen werden, bleibt unklar. Gerade bei möglichen Eingriffen in die Grundrechte von Bürger:innen ist diese Intransparenz nicht akzeptabel. „Gleichzeitig ist die Effizienz und Wirksamkeit polizeilicher Datenanalysen zur Gefahrenabwehr bislang nicht nachgewiesen“, so Franziska Görlitz Volljuristin bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.
Deshalb „Stoppt Palantir, sofort!“
3. Verfassungstreue
Das Bundesverfassungsgericht hat 2023 ausgeführt, dass die Möglichkeiten solcher Datenanalyse-Softwaresysteme grundrechtswidrige Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellen können. Die Analyse enormer Mengen polizeilicher Daten aus verschiedenen Datenbanken mit komplexen Algorithmen führt zu nicht nachvollziehbaren Analyseergebnissen und die Analysen erfolgen ohne Kenntnis der Betroffenen. Es besteht die Gefahr, dass durch Fehler und diskriminierende Analysevorgänge auch Personen in den polizeilichen Fokus geraten, die dafür gar keinen Anlass geboten haben. Die Software verarbeitet auch Daten nicht straffällig gewordener Personen, z.B. die Daten von Anrufern bei der Notrufnummer 110 und von Zeugen. “ Dabei gelangen potenziell auch völlig Unbeteiligte mit in die Datenverarbeitung„, kritisiert Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragter Tobias Keber.
Das 2025 geänderte Polizeigesetz Baden-Württemberg, das die Nutzung von Palantir Gotham möglich macht, ist bis heute ohne klare gesetzliche Grundlage für die Analyse unstrukturierter Daten (z. B. Social Media). Der Landesdatenschutzbeauftragte Tobias Keber sagt dazu am 6. Nov. 2025: „Die entscheidende flankierende Verwaltungsvorschrift mit weiteren wichtigen Konkretisierungen liegt nicht vor.„
Deshalb „Stoppt Palantir, sofort!“
Ja, die Einführung und der Einsatz der US-amerikanischen Datenanalyse-Software Palantir Gotham im Land Baden-Württemberg kann und muss sofort gestoppt werden.
Die Palantir-Software als zeitlich befristete Brückentechnologie zu nutzen, ist mehr als nur fragwürdig: Ist das Programm einmal implementiert, tritt der sogenannte Lock-in-Effekt ein – es sind Abhängigkeiten entstanden, die einen Softwarewechsel zu einem späteren Zeitpunkt erheblich erschweren. Auch wirtschaftlich macht diese sog. Übergangslösung keinen Sinn, denn es entstehen Kosten für den Palantir-Service (Angestellte von Palantir arbeiten vor Ort in den Polizeibehörden), zusätzliche Kosten für eine spätere, erneute IT-Umstellung und doppelter Schulungsaufwand für die betroffenen IT-Expert:innen und Polizeibeamt:innen.
Der sofortiger Stopp der Einführung und des Einsatzes von Palantir Gotham kann wie folgt umgesetzt werden:
- Die vertragliche Vereinbarung (Beitritt zum bayrischen Palantir Rahmenvertrag) wird unmittelbar ausgesetzt.
- Den Mitarbeitern von Palantir wird der bestehende Zugang zu sensiblen Polizeidaten in Baden-Württemberg entzogen.
- Die Palantir Hardware wird abgebaut.
- Die Kennzeichnung personenbezogener Daten (lt. Polizeigesetzes 2021 verpflichtend) wird abgeschlossen (P 20), um die Zweckbindung der Daten sicherzustellen.
- Das Lastenheft zur automatisierten Datenanalyse wird erstellt – einschließlich der Gewähr der Grundgesetzkonformität und der Vereinbarkeit mit bestehenden Datenschutzregeln.
- Eine europaweite Ausschreibung wird gestartet und das Beschaffungs-/Vergaberecht berücksichtigt die Notwendigkeit der digitalen Souveränität sowie den Grundsatz, dass hier ein digitales Gemeingut eingekauft wird. Das heißt:
– Leistungsfähige Open-Source-Lösung
– Quellcode ist einsehbar, kontrollierbar und wiederverwendbar: Public Money, Public Code – öffentliche Gelder, öffentliches Gut - Die Tools zur automatisierten Datenanalyse werden rechtssicher sowie verfassungs- und datenschutzkonform implementiert und kontinuierlich weiterentwickelt.
- Kontrollmechanismen zum verfassungs- und datenschutzkonformen Gebrauch werden geschaffen, weiterentwickelt und vor allem konsequent angewendet.
25 Millionen Euro Lizenzgebühren für die vertraglich vereinbarten 5 Jahre sind zu zahlen.
Diesen Verlust hätte der Koalitionspartner CDU zu verantworten, dessen ehemaliger Innenminister Strobl diesen Vertrag ohne Ausstiegsklauseln unterschrieben hat.
Neben den 25 Millionen Euro Lizenzgebühren werden weitere Kosten für spezielle Palantir-Hardware, Berater, Programmierer und die Schulung der Polizei-Mitarbeiter:innen anfallen. Hierzu zählt auch deren aufgewendete Arbeitszeit.
„In der Gesamtschau wird derzeit mit weiteren Kosten in Höhe von etwa 2 Mio. Euro gerechnet.“ (Seite 7)
Bei einem späteren Wechsel zu einer alternativen Software wären die bis dahin angefallenen Kosten als Totalverlust zu sehen.
Die obenstehenden 2 Mio. Euro aus der Drucksache 17 / 9329 (S.7) steht allerdings in Widerspruch zum Landeshaushalt, denn für die Nutzung der verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform (VeRA) sind in 2025 und 2026 bereits je 9,25 Millionen Euro eingeplant:
| Kapitel | Bereich | Titel | Bezeichnung | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 0315 | Präsidium Technik, Logistik, Service | 422 01 | Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten | 936,30 | 940,30 |
| 0315 | Präsidium Technik, Logistik, Service | 428 01 | Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Beschäftigten) | 1.605,60 | 1.613,10 |
| 0315 | Präsidium Technik, Logistik, Service | 511 01 | Geschäftsbedarf sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände | 122,50 | 122,50 |
| 0315 | Präsidium Technik, Logistik, Service | 511 69A | Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen u. dgl. | 4.117,40 | 4.098,10 |
| 0311 | Zentrale Veranschlagungen | 428 01 | Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Beschäftigten) | 2.191,80 | 2.199,60 |
| 0335 | Polizeipräsidium Aalen | 511 01 | Geschäftsbedarf sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände | 9,80 | 9,80 |
| 0336 | Polizeipräsidium Freiburg | 511 01 | Geschäftsbedarf sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände | 9,80 | 9,80 |
| 0337 | Polizeipräsidium Heilbronn | 511 01 | Geschäftsbedarf sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände | 9,80 | 9,80 |
| 0338 | Polizeipräsidium Karlsruhe | 511 01 | Geschäftsbedarf sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände | 9,80 | 9,80 |
| 0339 | Polizeipräsidium Konstanz | 511 01 | Geschäftsbedarf sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände | 9,80 | 9,80 |
| 0340 | Polizeipräsidium Ludwigsburg | 511 01 | Geschäftsbedarf sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände | 9,80 | 9,80 |
| 0341 | Polizeipräsidium Mannheim | 511 01 | Geschäftsbedarf sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände | 9,80 | 9,80 |
| 0342 | Polizeipräsidium Offenburg | 511 01 | Geschäftsbedarf sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände | 9,80 | 9,80 |
| 0343 | Polizeipräsidium Reutlingen | 511 01 | Geschäftsbedarf sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände | 9,80 | 9,80 |
| 0344 | Polizeipräsidium Stuttgart | 511 01 | Geschäftsbedarf sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände | 9,80 | 9,80 |
| 0346 | Polizeipräsidium Ulm | 511 01 | Geschäftsbedarf sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände | 9,80 | 9,80 |
| 0347 | Polizeipräsidium Pforzheim | 511 01 | Geschäftsbedarf sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände | 9,80 | 9,80 |
| 0348 | Polizeipräsidium Ravensburg | 511 01 | Geschäftsbedarf sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände | 9,80 | 9,80 |
| 1212 | Allgemeine Finanzverwaltung | 919 10 | Zuführung an den Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg | 120,00 | 120,00 |
| 0302 | Allgemeine Bewilligungen | 441 01 | Beihilfen aufgrund der Beihilfeverordnung u. dgl. (ohne Versorgungsempfänger/innnen) | 29,00 | 29,00 |
| Summe in Tsd. Euro | 9.250,00 | 9.250,00 |
Dabei werden 51 neue Stellen in diesem Zusammenhang geschaffen:
| Haushalt Seite | VN | neu für die Nutzung der VeRA | Stellen ab 2025 |
|---|---|---|---|
| 606 | A 16 | Leitender Regierungsdirektor | 1 |
| 606 | A 15 | Regierungsdirektor | 6 |
| 606 | A 14 | Oberregierungsrat | 3 |
| 609 | E 15 | Angestellte | 4 |
| 609 | E 14 | Angestellte | 11 |
| 600 | E 11 | Angestellte | 26 |
| Summe | 51 |
Drucksache 17 / 7834 Landtag von Baden-Württemberg (S.5) in Verbindung mit
Staatshaushaltsplan für 2025/2026 Einzelplan 03 Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen
Ja, es gibt verfassungs- und datenschutzkonforme Alternativen zur US-amerikanischen Datenanalyse Software Palantir Gotham.
Überblick: Palantir unter Druck – Europäische Alternativen rücken in den Fokus
Das Bundesamt für Verfassungsschutz setzt bei für die Datenanalyse aktuell auf eine Software aus Frankreich.
Die Polizei in Nordrhein-Westfalen sucht aktuell per Ausschreibung nach einer Palantir-Alternative. „Offenbar hat das … fast mythische Ansehen der Palantir-Software … einige Kratzer bekommen“, so Constanze Kurz.
Die Schweiz lehnt den Einsatz von Palantir ab.
Auch die Bundeswehr lehnt den Einsatz von Palantir entschieden ab.
Denn grundsätzlich gilt: In einem so sensiblen, sicherheitsrelevanten Umfeld wie der Polizeiarbeit muss sichergestellt sein, dass die Daten der Ermittlungsbehörden sowie die Daten der Bürgerinnen und Bürger maximal geschützt werden. Wenn wir heute schon wissen, dass der Einsatz der US-amerikanischen Datenanalyse-Software Palantir Gotham eine Gefahr darstellt, dann müssen wir die Einführung und den Einsatz der US-amerikanischen Datenanalyse Software Palantir Gotham in Baden-Württemberg sofort stoppen!
Die Verwendung von künstlicher Intelligenz wurde durch die Änderung des Polizeigesetzes ausdrücklich ermöglicht: Der neue
§ 57a schafft die Rechtsgrundlage für die Entwicklung, das Training, das Testen, die Validierung und die Beobachtung von informationstechnischen Produkten einschließlich KI-Systemen und KI-Modellen im Sinne der KI-VO durch die Polizeidienststellen und Einrichtungen für den Polizeivollzugsdienst anhand von Echtdaten.
„Die Polizei darf bei ihren Ermittlungen nicht intransparente Algorithmen ans Steuer lassen. Schon wer eine Anzeige erstattet, Opfer einer Straftat wird oder auch einfach nur zur falschen Zeit am falschen Ort ist, kann durch die Software ins Visier geraten.“, so Franziska Görlitz, Juristin bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte in ihrer Stellungnahme zur Änderung des Polizeigesetzes in Baden-Württemberg.
Ja, aber unabhängig davon, wo die Daten von Palantir in Deutschland gespeichert werden, unterliegt die US-amerikanische Datenanalyse-Software Palantir Gotham – wie jedes andere US-amerikanische Unternehmen – dem US Cloud Act, der amerikanische Unternehmen verpflichtet, Daten weltweit auf Anforderung an US-Behörden herauszugeben – auch solche von EU-Bürger:innen – und das ohne richterlichen Beschluss.
Am 17. Juli 2025 erklärte ein Microsoft-Manager unter Eid in Frankreich, dass grundsätzlich nicht garantiert werden könne, dass keine Daten an US-Behörden weitergegeben werden.
Kirsten Bock (Stiftung Datenschutz): „Einmal mehr wird bestätigt, dass die Herausgabepflicht gemäß dem Cloud Act alle US-amerikanischen Unternehmen betrifft. Umso dringlicher ist daher – insbesondere für die Nutzung von Diensten durch Regierungen, Behörden, andere öffentliche Stellen sowie Unternehmen der kritischen Infrastruktur – eine europäische Lösung.“
Am 3. Juni 2026 hat die EU-Kommission ein Maßnahmenpaket für mehr technologische Souveränität beschlossen. In besonders sensiblen Bereichen – wie zum Beispiel der Polizeiarbeit – könnten demnach nur noch europäische Soft- und Hardware zum Einsatz kommen.
Die EU-Kommissarin Virkkunen spricht in diesem Zusammengang von der Gefahr eines „kill switch“, den ausländische Regierungen betätigen könnten, um unsere digitale Infrastruktur auszuschalten. Das zeigt: Brüssel ist sich bewusst, was auf dem Spiel steht.
Deshalb: Stoppt Palantir, sofort!
„Der Polizeivollzugsdienst verfügt über gespeicherte und verarbeitete Daten, die derzeit auf zahlreiche Datenbanken und Quellsysteme verteilt sind. Die daraus entstehenden Datenmengen sind sehr umfangreich, heterogen strukturiert, komplex und zudem oftmals nicht über Schnittstellen miteinander verbunden. Diese Daten bilden regelmäßig die Grundlage für eine Entscheidungsfindung durch den Polizeivollzugsdienst, welche zur Abwehr von Gefahren unerlässlich ist. Eine manuelle Abfrage aus verschiedenen Datenquellen wird durch große Datenmengen und verschiedenste Quellen sowie Dateiformate immer zeitaufwendiger und komplexer.“ so die Begründung für die Änderung des Polizeigesetzes.
Wenn es tatsächlich nur darum ginge, die Daten sinnvoll auszuwerten, warum setzt die Landespolizei dafür kein vergleichsweise günstiges Standard-Produkt ein?
Unabhängig davon bleibt die zentrale und entscheidende Frage, ob die automatische Verbindung von Daten mit ganz unterschiedlicher Zweckbestimmung rechtmässig ist:
Das Bundesverfassungsgericht hat 2023 ausgeführt, dass die Möglichkeiten solcher Datenanalyse-Softwaresysteme grundrechtswidrige Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellen können. Die Analyse enormer Mengen polizeilicher Daten aus verschiedenen Datenbanken mit komplexen Algorithmen führt zu nicht nachvollziehbaren Analyseergebnissen und die Analysen erfolgen ohne Kenntnis der Betroffenen. Es besteht die Gefahr, dass durch Fehler und diskriminierende Analysevorgänge auch Personen in den polizeilichen Fokus geraten, die dafür gar keinen Anlass geboten haben. Die Software verarbeitet auch Daten nicht straffällig gewordener Personen, z.B. die Daten von Anrufern bei der Notrufnummer 110 und von Zeugen. „Dabei gelangen potenziell auch völlig Unbeteiligte mit in die Datenverarbeitung“, kritisiert Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragter Tobias Keber. Erstmal müsse die Kennzeichnungspflicht personenbezogener Daten abgeschlossen werden, um einen zweckmässigen Einsatz der Daten sicherstellen zu können.
„Die Palantir-Rasterfahndung erfasst eine enorme Menge von Menschen. Zuvor getrennte Daten werden miteinander verknüpft, die für sehr unterschiedliche Zwecke vorgesehen waren. Schon allein deshalb darf die automatisierte Massenanalyse nicht zum Polizeialltag werden. Aber die zusammengeführten Daten landen auch noch in einer absichtlich undurchschaubaren Software des US-Konzerns Palantir, von der sich die Polizei auf Jahre abhängig macht. Das sind klare Ausschlusskriterien für diese Daten aus dem Innenleben der Polizei.“ Constanze Kurz, Sprecherin des Chaos Computer Clubs.
Genau deshalb läuft aktuell eine Verfassungsbeschwerde der Gesellschaft für Freiheitsrechte beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Blackbox Palantir: Gegen massenhaftes Data Mining in Bayern
Theoretisch ja, praktisch nein. Die Defizite parlamentarischer Kontrollgremien sind bekannt. Es ist ein ritualisiertes Kontrollsystem, dass Kontrollprozesse zelebriert und Kontrollergebnisse verklärt, so Thorsten Wetzling in seiner Studie Aufklärung ohne Aufsicht? Über die Leistungsfähigkeit der Nachrichtendienstkontrolle in Deutschland im Auftrag der Heinrich-Böll-Stiftung:
„Kontrollfreie Bereiche, unspezifische Rechtsnormen, unzureichende Kontrollbefugnis (z.B. Tischvorlage ohne Möglichkeit, Notizen zu verfassen), eingeschränkte Möglichkeit, Geheimhaltungsentscheidungen und den Zugang zu Informationen zeitnah richterlich zu prüfen, kaum Sanktionsmöglichkeiten, kaum strukturierter Austausch zwischen den Mitgliedern verschiedener Kontrollgremien, fehlendes Detailwissen über die Gesamterfassung, ungenügend Zeit und Ressourcen für den Kontrollauftrag, fehlende kritische Distanz zum Berichtsgegenstand, begrenztes IT-Verständnis.“
Hans-Christian Ströbele hat die erheblich eingeschränkte Wirksamkeit der Parlamentarischen Kontrollgremien als langjähriges Mitglied immer wieder öffentlich kritisiert.
Die Landtagsabgeordneten haben der Änderung des Polizeigesetzes mehrheitlich am 12. Nov. 2025 zugestimmt und damit den Einsatz der US-amerikanischen Datenanalyse-Software Palantir Gotham möglich gemacht.
Der Parteitagsbeschluss (LDK) vom Dez. 2025 bestätigt die Position der Landesregierung und des Landesparlaments, Palantir für fünf Jahre zu nutzen und eine „europäische Alternative“ in der Zukunft zu suchen.
Unsere Forderungen sind sehr viel konkreter:
- Die Partei bekennt sich klar und unmissverständlich zum sofortigen Stopp der Einführung und des Einsatzes der
US-amerikanischen Datenanalyse-Software Palantir Gotham in Baden-Württemberg.
Eine Nutzung von Palantir Gotham – auch „nur für einen Übergang“ – ist unverantwortlich. - Jede Alternative einer automatisierten Datenanalyse muss sowohl grundrechtskonform als auch vereinbar mit bestehenden Datenschutzregeln sein. Dazu muss verpflichtend eine unabhängige und quelloffene Softwarelösung zum Einsatz kommen. Die einfliessenden Daten müssen in Art und Umfang klar bestimmt und sehr viel stärker begrenzt werden.
- Die Landespartei bekennt sich klar und unmissverständlich dazu, eine etwaige Einführung der US-amerikanischen Datenanalyse-Software Palantir Gotham im Bund mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mittel zu verhindern. Die entsprechenden Bemühungen des Bundesverbands werden vom Landesverband ausdrücklich und uneingeschränkt unterstützt.
Alle alternativen Mittel, die die Basis hat, um politischen Einfluss zu nehmen, wurden ausgeschöpft. Die vielen Gespräche mit dem Landesvorstand und den Mitgliedern der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN blieben leider alle ohne Erfolg.
Zahlreiche GRÜNE Kreisverbände sowie die LAG Digitales und Medien haben sich im explizit gegen die Einführung und den Einsatz von Palantir Gotham ausgesprochen. Die Landtagspetition, die innerhalb kürzester Zeit 13.474 Unterstützer:innen fand, zeigte dass die Forderung „Stoppt Palantir!“ innerhalb und außerhalb der Partei immer mehr in den Fokus einer breiten, zivilgesellschaftlichen Diskussion rückte.
Die Basis der Partei forderte damit unmissverständlich vor der Landtagsabstimmung zum Polizeigesetz eine kritische Neubewertung zum Einsatz der US-amerikanischen Datenanalyse-Software Palantir Gotham im Land Baden-Württemberg. Leider war auch dies nicht erfolgreich.
Gerade in Regierungsverantwortung ist Klarheit wichtig, um Glaubwürdigkeit und Vertrauen zu schaffen.
Seit der Gründung verstehen sich die GRÜNEN als eine Partei, die Grund- und Freiheitsrechte schützt und die staatliche Macht stets kritisch hinterfragt. Dass allerdings mit den Stimmen der GRÜNEN Landtagsabgeordneten die notwendige Änderung des Polizeigesetzes möglich wurden, um den Rechtsrahmen für den Einsatz der US-amerikanischen Datenanalyse-Software Palantir Gotham zu schaffen, ohne dass die Parteibasis überhaupt die Möglichkeit hatte, bei einer so zentralen politischen Entscheidung mit schwerwiegenden Abwägungen von Bürger:innenrechten einbezogen zu werden, empfinden die Initiator:innen als nicht tragbar.
Die basisdemokratischen Elemente von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind eine Stärke, die gerade in einer so zentralen politischen Entscheidung genutzt werden sollte. So weitreichende und besonders kontroverse Grundsatzfragen, wie der Einsatz der US-amerikanischen Datenanalyse-Software Palantir Gotham im Land Baden-Württemberg, müssen basisdemokratisch legitimiert sein.
Eine klare Mehrheit der Menschen will keine Trump-nahe Überwachungssoftware bei der Polizei. Sieben von zehn Menschen lehnen Palantir ab. 82 Prozent der Befragten sagen außerdem: Die USA unter Trump sind kein verlässlicher Partner in Sicherheitsfragen. Unter den Grünen Mitgliedern lehnen neun von zehn die Einführung und den Einsatz von Palantir ab, so das Ergebnis der Urabstimmung.
Die Mehrheit der Bevölkerung hat verstanden, dass digitale Souveränität für uns essenziell ist. In Zeiten, in denen Big Tech und autoritäre Politiker Hand in Hand daran arbeiten, unsere Demokratie zu untergraben, gilt das doppelt. Wer die Software trotzdem gegen den Willen der Bevölkerung einsetzt, riskiert unsere Grundrechte und digitale Souveränität.
Die Satzung der GRÜNEN in Baden-Württemberg bestimmt das Verfahren.
Da heisst es: „Die Urabstimmung findet grundsätzlich als Briefwahl statt. Im Einvernehmen von Landesvorstand und Vertrauenspersonen kann ein geeignetes digitales Abstimmungsverfahren angewandt werden. Dazu ist vom Landesvorstand eine digitale Verfahrensordnung zu beschließen.“
46 Jahre nach Gründung der GRÜNEN Partei ist die Urabstimmung „Stoppt Palantir, sofort!“ die erste Urabstimmung der Basis.
Eine „digitale Verfahrensordnung“ des Landesvorstands zur digitalen / hybriden Durchführung einer Urabstimmung liegt bis heute nicht vor. Vor dem Hintergrund bleibt nur die Briefwahl, um eine satzungskonforme Durchführung der Urabstimmung sicherzustellen und dem Willen der Basis Ausdruck zu verleihen.
Linksammlung zu Palantir
Manuel Atug „HonkHase“ hat eine sehr umfangreiche Linksammlung erstellt: https://www.atug.de/Palantir/Palantir Linkliste.txt
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