Es geht auch anders: Die Abgeordneten des Landtags in Baden-Württemberg haben es noch in der Hand, den Gesetzentwurf zur automatischen Datenanalyse der Polizei zu vertagen und zu überarbeiten.

Sitzungssaal des Landtags von Baden-Württemberg mit Abgeordneten

Die morgen im Landtag zur Abstimmung stehenden Änderungen im Polizeigesetz ermöglichen den Einsatz der US-amerikanischen Datenanalyse-Software Palantir Gotham im Land Baden-Württemberg. Aber vor dem Einsatz jedweder Datenanalyse-Software braucht es eine klare Definition, wann und welche Daten / Informationen automatisiert analysiert werden dürfen.

Gesetzentwurf

Der zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf muss an folgenden Stellen überarbeitet werden:

  • Unschuldige, Opfer, Zeugen und auch Anwälte müssen besser geschützt werden. Die sehr dringlichen Empfehlungen von Prof. Keber, Landesdatenschutzbeauftragter von Baden-Württemberg müssen in den Gesetzentwurf eingearbeitet werden (Quelle: Prof. Keber im Petitionsausschuss https://www.landtag-bw.de/de/mediathek/videos/oea-peta-vom-6-november-2025-602650).
  • Es muss definiert sein, wann die automatisierte Datenanalyse zum Einsatz kommt. Das sollte über das Strafmaß einer Tat klargestellt werden. Dann wird auch für die Bürgerinnen und Bürger transparent, dass die automatisierte Datenanalyse zur Abwehr schwerwiegender Straftaten wie Terrorismus oder bandenmäßiger Kriminalität zum Einsatz kommt (Quelle: Dr. Kothe im Innenausschuss https://www.landtag-bw.de/de/mediathek/videos/oea-innena-vom-22-oktober-2025-600896).
  • Unsere Abgeordneten müssen festlegen, welche Daten und Informationen analysiert werden dürfen. Gerade der Hinweis, dass die Polizei ja nur Daten analysiert, die eh schon da sind, verkennt das Problem, das genau diese Zusammenfassung von bestehenden Daten laut Bundesverfassungsgericht einen eigenständigen Eingriffscharakter zu einem neuen Zweck hat (Quelle: Prof. Keber im Petitionsausschuss https://www.landtag-bw.de/de/mediathek/videos/oea-peta-vom-6-november-2025-602650). Und genau hier muss von unseren Abgeordneten präzise definiert werden, welche Daten und Informationen zu welchem Zweck automatisiert analysiert werden dürfen.
  • Und gerade weil mit so vielen sog. unbestimmten Rechtsbegriffen im Polizeigesetz gearbeitet wird, braucht es mindestens eine nachfolgende Rechtsverordnung und nicht nur eine Verfahrensvorschrift: Eine Rechtsverordnung ist eine allgemein verbindliche Regelung mit Außenwirkung, die von der Exekutive erlassen wird, um Gesetze konkret auszuführen. Sie regelt Details zur Umsetzung von Gesetzen, z. B. Fristen oder Verfahren. Eine Verwaltungsvorschrift hingegen ist eine interne Weisung, die sich nur an die nachgeordnete Verwaltung richtet und die die Organisation und das Handeln der Verwaltung regelt.

Der ehemalige SPD-Vorsitzende Peter Struck sagte einmal, „kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es eingebracht wurde“. Diese Redewendung beschreibt die Realität des parlamentarischen Gesetzgebungsprozesses, bei dem Gesetzentwürfe während der Beratung in Ausschüssen und im Plenum oft stark verändert und korrigiert werden, bevor sie verabschiedet werden.

Kritik

Wir kritisieren, dass der Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeigesetzes trotz der oben dargestellten Unzulänglichkeiten, die von unabhängigen Experten in öffentlichen Ausschüssen des Parlaments erläutert wurden, ohne jede Berücksichtigung das parlamentarische Verfahren durchlaufen soll. Die Abgeordneten können die Abstimmung verschieben, um mit der notwendigen Ruhe und Zeit die wesentlichen und deutlich formulierten o.g. Anregungen im parlamentarischen Prozess abzuwägen und den Gesetzentwurf entsprechend zu überarbeiten.

Co-Initiator:innen:
Artemis Dresen, Barbara König, Benjamin Krauss, Damian Haller, Dries Ballerstedt, Joe Saling,
Kade Horlacher, Monika Fenzau, Stefan Hubertus, Tobias Kraft

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