In Baden-Württemberg starten Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Urabstimmungsinitiative zum Einsatz der US-amerikanischen Datenanalyse-Software Palantir Gotham im Land Baden-Württemberg.
Dies ist laut Satzung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Baden-Württemberg notwendig, um nach einer erfolgreichen Urabstimmungsinitiative die eigentliche Urabstimmung der Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Baden-Württemberg möglich zu machen. Für die Durchführung einer Urabstimmung sind laut Satzung entweder die Unterstützung von zehn der 46 Kreisverbände oder 5 % der Mitglieder des Landesverbands notwendig – das entspricht ca. 1.300 Mitgliedern. Die Urabstimmungsinitiative wurde formal bei der Landesgeschäftsstelle eingereicht. Mit der Sammlung von Unterstützer:innen wurde begonnen.
Anlass sind die geplanten Änderungen im Polizeigesetz Baden-Württembergs und der damit verbundene Einsatz der US-amerikanischen Datenanalyse-Software Palantir Gotham im Land Baden-Württemberg.
Die Urabstimmungsinitiative reagiert auf folgende Bedenken
Das CDU-geführte Innenministerium hat am 20. März 2025 ohne Absprache mit dem Koalitionspartner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Einsatz der US-amerikanischen Datenanalyse-Software Palantir Gotham beauftragt. Die Kosten der Nutzungsrechte belaufen sich auf 25 Millionen Euro für die kommenden fünf Jahre.
Das zum Zeitpunkt der Beschaffung geltende Polizeigesetz Baden-Württembergs erlaubt den Einsatz der US-amerikanischen Datenanalyse-Software Palantir Gotham nicht. Erst im Nachhinein soll mit der Änderung des Polizeigesetzes der rechtliche Rahmen für den Einsatz der Software Palantir Gotham geschaffen werden. Diese Software soll dann ab dem 2. Quartal 2026 zum Einsatz kommen.
Die Initiator:innen der Urabstimmungsinitiative erkennen an, dass öffentliche Sicherheit und eine zeitgemäße technische Ausstattung der Polizei von hoher Bedeutung sind. Ebenso stehen sie einer sorgfältigen Nutzung automatisierter Datenanalysen in der Polizeiarbeit grundsätzlich offen gegenüber, sofern diese transparent und innerhalb der Grenzen des Grundgesetzes erfolgen.
Gerade deshalb lehnen die Initiator:innen den Einsatz der US-amerikanischen Datenanalyse-Software Palantir Gotham entschieden ab – aus Gründen der digitalen Souveränität, der Informationellen Selbstbestimmung und der Verfassungstreue.
- 1. Digitale Souveränität: Mit dem Einsatz der Software Palantir Gotham würde sich Baden-Württemberg in eine Abhängigkeit eines US-amerikanischen Unternehmens begeben, das eng mit den US-Geheimdiensten verbunden ist. Darüber hinaus unterliegt die US-amerikanische Datenanalyse-Software Palantir Gotham dem US Cloud Act, der amerikanische Unternehmen verpflichtet, Daten weltweit auf Anforderung an US-Behörden herauszugeben – auch solche von EU-Bürger:innen. Eine solche Abhängigkeit ist mit der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht vereinbar. „Wir würden niemals Dienstwaffen beschaffen, die sich aus den USA fernsteuern oder gar abschalten lassen – ebenso wenig sollten wir bei kritischer Polizeisoftware auf nicht souveräne Lösungen setzen. Gerade wenn wir die Notwendigkeit einer solchen Softwarelösung ernst nehmen, dürfen wir uns nicht in Abhängigkeit von US-Technologie bringen“, so die Initiator:innen.
- 2. Informationelle Selbstbestimmung: Die US-amerikanische Datenanalyse-Software Palantir Gotham ist eine Black Box: Der Quellcode ist nicht offen, die Algorithmen sind nicht überprüfbar und es bestehen erhebliche Risiken von Diskriminierung bei der Datenanalyse. Die Kontrolle, wie Schlussfolgerungen gezogen werden, bleibt unklar. Gerade bei möglichen Eingriffen in die Grundrechte von Bürger:innen ist diese Intransparenz nicht akzeptabel. „Gleichzeitig ist die Effizienz und Wirksamkeit polizeilicher Datenanalysen zur Gefahrenabwehr bislang nicht nachgewiesen“, so Franziska Görlitz, Volljuristin bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.1.
- 3. Verfassungstreue: Das Bundesverfassungsgericht hat 2023 ausgeführt, dass die Möglichkeiten solcher Datenanalyse-Softwaresysteme grundrechtswidrige Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellen können2. Die Analyse enormer Mengen polizeilicher Daten aus verschiedenen Datenbanken mit komplexen Algorithmen führt zu nicht nachvollziehbaren Analyseergebnissen und die Analysen erfolgen ohne Kenntnis der Betroffenen. Es besteht die Gefahr, dass durch Fehler und diskriminierende Analysevorgänge auch Personen in den polizeilichen Fokus geraten, die dafür gar keinen Anlass geboten haben. Die Software verarbeitet auch Daten nicht straffällig gewordener Personen, z.B. die Daten von Anrufern bei der Notrufnummer 110 und von Zeugen. „Dabei gelangen potenziell auch völlig Unbeteiligte mit in die Datenverarbeitung“, kritisiert Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragter Tobias Keber3.
Vor diesem Hintergrund fordern die Initiator:innen die Landesregierung und Abgeordneten des Landtags auf, alles zu unternehmen, um die Einführung und den Einsatz der US-amerikanischen Datenanalyse-Software Palantir Gotham im Land Baden-Württemberg zu stoppen. „Unsere Parteisatzung sieht ausdrücklich vor, dass weitreichende politische Entscheidungen durch die Basis legitimiert werden können. Wenn es dabei um besonders kontroverse Fragen von Grundrechten geht, sollte dieses Mittel auch genutzt werden“, heißt es aus dem Kreis der Initiator:innen.
Breite Unterstützung wächst
Zum 02.11.2025 haben sich bereits mehr als ein Viertel der Kreisverbände von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Baden-Württemberg mit Resolutionen aktiv gegen die Einführung und den Einsatz der Software Palantir Gotham im Land Baden-Württemberg ausgesprochen. Die Basis der Partei fordert damit deutlich eine kritische Neubewertung der Einführung und des Einsatzes der US-amerikanischen Datenanalyse-Software Palantir Gotham im Land Baden-Württemberg.
Gleichzeitig zeigt der große Erfolg der entsprechenden Landtagspetition, die innerhalb kürzester Zeit mehr als 13.000 Unterstützer:innen fand, dass das Thema auch außerhalb der Partei immer mehr in den Fokus einer zivilgesellschaftlichen Diskussion rückt4.
Vertrauen und Glaubwürdigkeit stärken
Die Urabstimmungsinitiative übt ausdrücklich keine Kritik am bisherigen politischen Vorgehen der Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Landesregierung und Landtagsfraktion Baden-Württembergs. Die politische Verantwortung liegt ausschließlich und unmissverständlich im CDU-geführten Innenministerium. Nichtsdestotrotz bedarf es einer demokratischen Klärung einer derzeit strittigen Grundsatzfrage zum Einsatz der US-amerikanischen Datenanalyse-Software Palantir Gotham im Land Baden-Württemberg. „Solche weitreichenden Grundsatzfragen müssen demokratisch legitimiert sein. Das stärkt Vertrauen und Glaubwürdigkeit“, so die Initiator:innen.
Quellen:
1 https://freiheitsrechte.org/uploads/publications/Digital/Stellungnahme_Gesellschaft-fuer-
Freiheitsrechte_-47a-PolG-BW-E.pdf
2 BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 16. Februar 2023 – 1 BvR 1547/ 19, 1 BvR 2634/20 – Rn. (1- 178)
http://www.bverfg.de/e/rs20230216_1bvr154719.html
3 https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/palantir-baden-wuerttemberg-100.html
4 https://petitionen.landtag-bw.de/Petitionen/Details/b64b8bd2-08aa-40e2-83f1-1c1f85187da4#